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   Dipl. Ökonom
   Eva Gansen-Penier
   Bechergarten 10
   51515 Kuerten
   Tel.: 02207 - 91 15 30
  
 E-mail
  MBA/ Diplom-Informatiker (FH)
  Bartosch Penier
 
 
 
  
  

1. Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung durchführen lassen zu wollen.

2. Die Fehlersuche ist Arbeitszeit, daher wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

3. Die Sicherung der Dateien und Programme auf der Festplatte ist Kundensache, für Verlust oder Schäden übernehmen wir keine Haftung.

4. Das Gerät wird durch uns auf die vom Kunden angegebene Fehlfunktion untersucht und diese beseitigt.

5. Zeigen sich nach der Reparatur weitere Mängel, erfolgt Rücksprache mit Kunden.


6. Die Rückgabe der reparierten, sowie der nicht reparierten Geräte erfolgt nach Absprache durch Abholung.

7. Bei Abholung durch den Kunden erfolgt die Zahlung in bar.

8. Schlägt die Reparatur feht, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung der Vergütung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

9. Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten (vor Ort Service) werden die Zufahrtkosten in Rechnung gestellt. Die Gewährleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung kann entfallen, soweit die übliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die Reparatur in der Werkstatt durchzuführen.



10. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht.

11. Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes bis 2 Monate nach Fertigstellung.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung und Abholungsaufforderung abgeholt, sind wir berechtigt mit Ablauf dieser Frist ein Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 2 Monate nach der Mitteilung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern.

12. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Zahlung unserer Forderungen vor.

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